Die Führerscheinuntersuchung ist eine ärztliche Untersuchung, die dazu dient, die gesundheitliche Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Die Führerscheinuntersuchung ist laut Führerscheingesetz für alle Führerscheinbewerber verpflichtend. Das ärztliches Gutachten kann nur durch einen hierzu ermächtigten sachverständigen Arzt durchgeführt werden. Der eigene Hausarzt, auch wenn er ein sachverständiger Arzt ist, darf die Untersuchung nicht machen.
Aber keine Angst vor der Untersuchung, sie stellt für die allermeisten Fahrschüler überhaupt kein Problem dar, und ist nach wenigen Minuten erledigt!
Was benötigen Sie für die Untersuchung?
- Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Pass oder Personalausweis)
- Bei Brillenträgern: Brille und Brillenstärkenbestimmung von Optiker, oder Augenarzt (nicht älter als 6 Monate)
- Bei Kontaktlinsenträgern: Nehmen Sie bitte Behälter und Flüssigkeit zum Herausnehmen mit, da die Sehschärfe auch ohne Kontaktlinsen geprüft wird
- Sollten Sie wahlweise Brille oder Kontaktlinsen verwenden, dann bitte sowohl die Brille als auch die Kontaktlinsen mitbringen!
Ablauf der Untersuchung
- Erhebung der Krankheitsgeschichte
- Gesamteindruck von Motorik, Mimik, Gestik, Koordination und Sprachvermögen
- Größe und Gewicht
- Herzkreislaufkontrolle (Blutdruck- und Pulsmessung)
- Beweglichkeit der Extremitäten (Kniebeugen, Armbewegung..)
- Überprüfung auf Tremor (Muskelzittern)
- Sehschärfenkontrolle (ohne und bei Bedarf mit Sehbehelfe)
- Hörtest bei normaler Sprachlautstärke
- Erstellung des ärztlichen Gutachtens
Wie lange dauert die Untersuchung?
Normalerweise dauert die ärztliche Untersuchung ca. 10-15 Minuten.
Was hat es mit dem Amtsarzt und der Gültigkeit auf sich?
Kann bei der Führerscheinuntersuchung vorerst kein positives Gutachten ausgestellt werden, dann erfolgte eine Überweisung zum Amtsarzt.
Dieser schreibt dann weitere Untersuchungen vor bzw. kann eine Probefahrt anordnen.
Das Gutachten darf am Prüfungstag max. 18 Monate alt sein
Wieviel Kostet das Gutachten?
35 Euro | Gruppe 1: Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A(A1, A2), B, BE und F |
50 Euro | Gruppe 2: Kraftfahrzeuge der Klassen C(C1), CE(C1E), D(D1) und DE(D1E) |
30 Euro | Verlängerungen (C, D) |
Add Comment